Frage:
wie lange darf ein17 Jähriger abands ohne Begleitung ausgehen?
gisela b
2006-09-17 06:04:36 UTC
wie lange darf ein17 Jähriger abands ohne Begleitung ausgehen?
27 antworten:
2006-09-17 06:06:23 UTC
bis 24 uhr denk ich
Gesichtswurst
2006-09-17 13:06:41 UTC
als 17 Jähriger muss man spätestens um 00:00 Uhr zu Hause sein. Das heißt, nicht um 00:00 Uhr auf den Weg machen, sondern dann zu Hause sein!



Das Jugendschutzgesetz sagt:

Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr bis 5 Uhr morgens nicht gestattet werden.



Kindern und Jugendlichen unter 14 Jahren ist der Aufenthalt auf öffentlichen Festen bis einschließlich 20 Uhr, Jugendlichen ab 14 Jahren bis 23 Uhr und Jugendlichen ab 16 Jahren, bis 24 gestattet.



Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden. Die Ausnahmeregelung gilt nur, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung mit Unterschrift vorhanden ist. Im Falle einer von Trägern der öffentlichen Jugendarbeit initiierten Tanzveranstaltung ist es Jugendlichen unter 16 Jahren gestattet, sich bis 24 Uhr dort aufzuhalten.Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen. Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet werden, sofern keine Einverständniserklärung vorhanden ist.
2006-09-19 08:43:25 UTC
Bis er müde ist und einschläft.
menschliches.wesen88
2006-09-17 13:07:29 UTC
theoretisch bis 24:00 (also da muss er z.b. aus der disco raus) und dann nach hause gehn (für den heimweg kann er ruhig auch noch bis 24:30 draußen bleiben!)



generell ist das aber ein witz. welcher 17jährige war noch nicht viel länger als bis 24uhr weg?
radioz_91
2006-09-18 18:36:59 UTC
bis 24,00 Uhr laut Gesetz.
gberkelenz
2006-09-17 13:19:46 UTC
Als 17. jähriger bis 00:00 H - da z.B. Diskos um 00:00 h verpflichtet sind die unter 18-jährigen hinaus zubefördern
2006-09-20 15:22:42 UTC
Bis 12 Stunden nach 12:00 Uhr Mittags.
miaschmusekatze
2006-09-20 11:45:14 UTC
Bis 24 uhr
Marischka S
2006-09-20 09:47:47 UTC
bis um 24 uhr dann musst zuhause sein laut gesetz
Dr Oetker
2006-09-20 07:00:04 UTC
Bis 24h00 maximum bis 01h00 nicht mehr...
kein plan?!
2006-09-19 15:22:50 UTC
Mein Bruder(auch 17) darf in der Woche bis um 11 Uhr weg bleiben und am Wochenende und in den Ferien solange er will.
Yve
2006-09-19 12:06:33 UTC
Laut dem Jugendschutzgesetz darf ein 17,jähriger bis 24.00 in einer Kneipe ,Disco bleiben und muss sich dann unaufgefordert auf den Heimweg machen!
Kruemelchen90
2006-09-19 09:47:50 UTC
Ich würde denken bis spätestens 23, 24 uhr. Man sollte trotzdem möglichst nicht so oft und so spät alleine raus gehen.
2006-09-18 17:41:27 UTC
Wenn er noch bei den Eltern lebt,dann sollte er die Zeit mit ihnen vereinbaren.Dann haften die Eltern für ihn.
Mary
2006-09-18 16:44:12 UTC
tja,solange man nich 18 ist heist es stehts um 12 zu hause sein!



aber wer ist das schon...



lg
Susanne R
2006-09-18 16:31:13 UTC
Ich lebe im Staat LA und habe eine 17j Tochter die muss bis spaetestens 22h im Elternhaus sein.

2200-0600h ist Nachtzeit und da sollte kein Minderjaehriger mehr auf den Strassen rummachen!
susi
2006-09-18 11:27:02 UTC
bis 24 Uhr,danach nur in begleitung eines erziehungsberechtigten
Süsse_Lilu
2006-09-17 18:21:53 UTC
Mit 17 Jahren muss man bis 22.00 Uhr zu Hause sein.

Da hält sich bloß keiner dran.
2006-09-17 14:51:00 UTC
Bis 24.00 Uhr laut Gesetz .
Nicole
2006-09-17 13:51:00 UTC
Ich würde sagen bis 24 Uhr
das_butzele
2006-09-17 13:23:53 UTC
Das kommt darauf an wohin:

Der Aufenthalt in Nachtbars, Nachtclubs, Spielhallen, Teilnahme

an Glücksspielenund andere jugendgefährdenden

Veranstaltungen und Orten ist verboten - sonst laut Jugendschutzgesetz bis 24Uhr. [1]



Daneben habe die Erziehungsberechtigen ein Wörtchen mit zureden was im Rahem des Getztgebers erlaubten erlaubt ist ...
knuffl71
2006-09-17 13:12:26 UTC
Laut Gesetz darf er / sie bis 0.00 Uhr ausgehen, wobei die Jugendlichen um 0.00 Uhr zuhause sein müssen soweit ich weiß.
ZoTTeLiN
2006-09-17 13:08:24 UTC
http://www.bmfsfj.de/Kategorien/gesetze,did=5350.html hier is ma ein auszug
freyja
2006-09-17 13:15:29 UTC
ich glaube jugendschutzgesetz besagt bis 22.00 uhr.... musst mal hier n bissl schnökern:



http://de.wikipedia.org/wiki/Jugendschutzgesetz



http://66.249.93.104/search?q=cache:wmdb6AJU90AJ:www.bmfsfj.de/Kategorien/gesetze,did%3D5350.html+jugendschutzgesetz&hl=de&gl=de&ct=clnk&cd=1



(da kannst es dir auch als pdf runterladen)
Melody
2006-09-17 13:06:26 UTC
Mit 17 ...0hne begleitun, ich würde sagen bis um 1.
ana R+
2006-09-17 13:23:10 UTC
Sie oder Er muss um 22:00 Uhr zu Hause sein !!
自由な船員
2006-09-17 13:07:51 UTC
in 17 jahriger ist für mich kein Jugendlicher in drem sinne mehr.. also hat er für sich verantwortung zu übernehmen, und dazu gehört nun auch das er selbst entscheiden kann wann er nach hause geht, und das ohne begleitung.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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