Also wenn Du deutlich vor 22/23 Uhr kommst und dann Dir den Stempel abholst, dann kommst Du zunächst in der Regel rein. Wenn vor 24 Uhr kontrolliert wird, würde ich dann erst nach 2 Uhr mit Stempel wieder rein gehen, in der Regel ist dann das Ordnungsamt im Bett, so wie Mittags bei Tchibo..
Es geht auch mit Älteren, Bekannten der Türsteher, sowie wenn man mit jemand Eindrucksvollem vorfährt, z.B. mit einem geliehenen Jaguar vom Händler oder so. Geht alles..
Was fast immer geht, wenn Du auch nur einmal als Schüler einen Türsteher freundlich "ein Trinkgeld gibst". Etwa 10 Euro, alles andere ist zu teuer, daß er Dich häufiger mal reinläßt. Bei vielen von ihnen ist der Stundenlohn nicht so hoch, Beamter oder Amtsträger ist er auch nicht, also straflos, auch für ihn. Jugendschutzgesetz endet mit einer Rüge oder Geldbuße für den Chef, bei bestimmten Ordnungsbeamten, über die ich nicht näher berichten will. Ich mußte als Schüler in Gefahr ganz andere bestechen, es ist ein Trinkgeld. Der Trick geht auch manchmal im Kino, er darf nur nicht zu häufig werden und man muß höflich sein, wenn man sich falsch verstanden hat. Dann gibts auch kein Trinkgeld oder den Sonntagstarif für die Kinokarte, kapiert, Du dachtest es wäre Sonntag, wenn es zum Streit kommt (fast nie) ?
Die Bestechung richtet sich nur an Amtsträger- also nicht die Tchibotrinker vom Ordnungsamt bestechen...Das ist eine Straftat, das geht nicht...Allein so etwas zu sagen, gibt Ärger und Strafbedarf...bereits für Schüler...